Die exemplarische Form der Kritik der Menschenrechte, Abstract von David Jöckel
Wenn, nach der innerhalb der Diskussionen um die Menschenrechte berühmt gewordenen Bestimmung Arendts, das „Recht, Recht zu haben“ prinzipiell an einen Katalog von Normen geknüpft ist, die festlegen, wer als Mensch gilt, dann ist es nicht weit zu der Folgerung, dass diese Normen unvermeidlich eine andere Seite mit sich führen: die Seite derjenigen, die außerhalb der Reichweite dieser Norm stehen und mithin von diesem Recht ausgeschlossen sind. Ist es also zum einen konstitutiver Zug der Menschenrechte, die Rechte uneingeschränkt aller Menschen, abstrahiert von ihrer konkreten ethnischen Zugehörigkeit oder ihres politischen Status, zu formulieren, lässt sich zum anderen dieses Recht praktisch gleichwohl nur partikular, selektiv, eingeschränkt – etwa in Form der Bürgerrechte – implementieren, ist es dieser nicht auf eine der beiden Seiten hin aufhebbare strukturelle Sachverhalt, den man als Aporie oder Paradoxie der Menschenrechte fasst.
Für Judith Butler war es, bereits in Gender Trouble, grundlegender Teil ihrer theoretischen Arbeit, die Ausschlüsse, die mit der politisch notwendigen Formulierung eines Subjekts der feministischen Bewegung einhergehen, konzeptuell zu berücksichtigen und als grundlegendes politisches Problem zu etablieren. Dieses Theorieprojekt war aber von Anbeginn nicht einem bloß feministischen Kontext vorbehalten: was für diesen aufgewiesen wurde, blieb nicht insulär, es galt für jegliche Identitätspolitik – nicht allein das politische Subjekt und die normativ brisante Kategorie „Frau“ standen demnach in Frage, sondern überhaupt die Kategorie „Mensch“. Es ist von hier aus gesehen konsequent, dass Butler die mythische Figur der Antigone als eine Vorläuferin derjenigen namhaft machen konnte, die in unserer Zeit als Ausgeschlossene die Forderung stellen, als Menschen anerkannt und eingeschlossen zu werden. Wenn Minoritäten politische Forderungen erheben, tun sie dies folglich „für weit mehr als nur sich selbst“ (Butler) – sie tun dies exemplarisch.
Ich will in meinem Vortrag diese Bewegungen innerhalb von Butlers Werk kurz nachzeichnen, besonders aber, über das engere exegetische Motiv hinaus, verdeutlichen, wie genau man diese Exemplarizität minoritärer politischer Forderungen verstehen kann. Wenn „the Subaltern“ (Spivak) spricht, dann tut es dies, so die These, in einer von der Vergangenheit in die Zukunft reichenden Kette, in der die einzelne politische Artikulation nicht partikular bleibt, sondern wesentlich über sich hinausreicht und beispielgebend für diejenigen ist, die sie aufnehmen – in Kontexten, zu Zeiten und an Orten, die im vorhinein nicht absehbar sind.
David Jöckel
Studium der Soziologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft in Tübingen und Jena. Promoviert gegenwärtig mit einer Arbeit zu „Geistige Erfahrung. Zeitlichkeit und Imaginativität der Erfahrung nach Adorno und Derrida“.
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benedikt Rothhagen (17. Mai 2016). Die exemplarische Form der Kritik der Menschenrechte, Abstract von David Jöckel. Nationen, Minoritäten und Menschenrechte im 20. Jahrhundert. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://gp20.hypotheses.org/125